Die Krimihomepage | Das deutschsprachige Fernsehkriminalspiel | 1966 | Begründung eines Urteils

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Begründung eines Urteils

Erstsendung (ARD):
29.09.1966, 20.15-21.35 Uhr

Regie:
Dr. Eberhard Itzenplitz

Dauer:
82 Minuten

Inhalt

Klaus Spohr ist aus der DDR geflohen. An und für sich nichts ungewöhnliches, doch Spohr war bis zu seiner Flucht Soldat der "Nationalen Volksarmee" und hat als solcher an der Zonengrenze auf einen Flüchtling geschossen, der wenig später im Krankenhaus an seinen Verletzungen gestorben ist. Der westdeutschen Kripo ist dieser Vorfall bekannt und so geschieht, was wohl nur im geteilten Deutschland möglich war: der Unglücksschütze wird im Westen für eine Tat angeklagt, für die er im Osten geehrt worden war ... (Text © JO, Die Krimihomepage)

Kritik

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Zusätzliche Infos & Hintergrundinfos

Angelehnt an den Fall des ehemaligen Stabsgefreiten Fritz Hanke, dem im Oktober 1963 am Stuttgarter Landgericht der Prozess wegen der Todesschüsse vom 5. Juli 1962 gemacht wurde. Wolfgang Menge verfasste sein Fernsehspiel, noch ehe das Urteil des Stuttgarter Gerichts bekannt wurde.

Stab

 

Besetzung Aufnahmestab
Klaus Spohr Edgar Hoppe
Assessor Uwe Gabriel Gerd Baltus
Oberleutnant Schlüter Heinz Weiss
Landgerichtspräsident Hempel Karl-Maria Schley
Landgerichtsrat Ockrei Alexander Hegarth
Rechtsanwalt Dr. Held Theo Frisch-Gerlach
Major Handschuhmacher Conny Palmer
Unteroffizier Lukowski Harry Engel
Unterfeldwebel Jürgensen Manfred Spiess
Wilhelm Schulz Günter Mack
Elsa Reinhard Christa Berndl
Franz Scheffler Dietrich Thoms
Fernsehfilm von Wolfgang Menge
Szenenbild

Peter Scharff

Regie Dr. Eberhard Itzenplitz
eine Produktion des WDR

Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am: 07.02.2014

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