Die Krimihomepage | Das deutschsprachige Fernsehkriminalspiel | 1963 | Der Fall Rohrbach

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Der Fall Rohrbach (teil 1-3)

Erstsendung (ZDF):
Mittwoch, 08.05.1963 (Teil 1), 21.00-22.30 Uhr
Donnerstag, 09.05.1963 (Teil 2), 21.00-22.30 Uhr
Freitag, 10.05.1963 (Teil 3), 21.00-22.30 Uhr

Regie:
Robert Adolf Stemmle

Dauer:
je ca. 90 Minuten

Inhalt

Allgemein
Welche Gefahren in einem Indizienprozess liegen, werden in diesem Kriminaldokumentarspiels aufgezeigt.  Am 13.04.1957 gerät Maria Rohrbach unter den Verdacht, ihren Ehemann getötet zu haben. Sie wird verhaftet und auf Grund von Sachverständigengutachten Indizienbeweisen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Nach vier Jahren, zwei Monaten und achtzehn Tagen erreicht ihr Verteidiger die Wiederaufnahme des Strafverfahrens. Es gibt eine neue Verhandlung, in der Frau Rohrbach am 30.06.1961 freigesprochen wird.

Teil 1: Voruntersuchung und Prozess-Eröffnung
Die zerstückelte Leiche eines Mannes ohne Kopf wird gefunden. Es dauert einige Zeit, bis die Leiche anhand eines Gürtels als Hermann Rohrbach identifiziert werden kann. Als dringend tatverdächtig wird seine Frau Maria verhaftet. Sie kommt in Untersuchungshaft. Der erste Teil endet mit der Eröffnung des Schwurgerichtsprozesses gegen die immer wieder ihre Unschuld beteuernde Frau...

Teil 2: Prozess und Urteilsverkündung
Zwischen dem 13.04. und dem 18.05.1958 findet die Verhandlung vor dem Schwurgericht gegen Maria Rohrbach statt. Die Frau des Ermordeten Hermann Rohrbach wird von allen Zeugen schwer belastet. Die Hauptzeugin ist ihre Freundin Brigitte Roester, die vor Gericht wiederholt, dass Maria ihr den Mordplan genau erläutert habe. Daraufhin sind der vorsitzende Richter Dr. Hürtinger und der Staatsanwalt Dr. Baum fest von der Schuld der Frau überzeugt. Marias Verteidiger Dr. Horn will daraufhin sein Mandat niederlegen. Doch die Frau beteuert weiterhin ihre Unschuld und bittet den Rechtsanwalt, sie weiterhin zu verteidigen. Der Prozess wird weiterhin auf Indizien aufgebaut. Als der Sachverständige Dr. Herbst erklärt, dass die Möglichkeit bestünde, Maria Rohrbach habe den Kopf der Leiche im eigenen Herd verbrannt, sind sich Geschworene und Anklage einig, dass Maria Rohrbach die Täterin ist. Die Folge ist ein Schuldspruch. Verteidiger Dr. Horn beantragt ein Gegengutachten durch Professor Görner, doch der vorsitzende Richter lehnt dieses ab. So wird Maria zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, obwohl sie immer wieder ihre Unschuld beteuert. Sie muss lange warten, bis das Urteil revidiert wird...

Teil 3: Wiederaufnahme des Verfahrens und Freispruch
Im dritten Teil werden die Gründe, die zur Wiederaufnahme des Verfahrens führten, erläutert. Zwischen dem 03. Mai und dem 30. Juni des Jahres 1961 fand die erneute Verhandlung statt. Am Ende wurde die Angeklagte freigesprochen. Grund: zwei Jahre nach der Verurteilung Maria Rohrbachs wird von Spaziergängern Hermann Rohrbachs Kopf in einem alten Bombentrichter aufgefunden. Es kommt zu neuen Gutachten, nach neun Monaten kommt es zur Wiederaufnahme des Verfahrens. Die Zeugen von damals und ihre Aussagen wirken durch neue Erkenntnisse nun äußerst fragwürdig...

Text: © GP, Die Krimhomepage

Kritik

Die dreiteilige Halbdokumentation über einen sensationellen Mordfall wurde damals für Erwachsene empfohlen. Hervorgehoben wurde, dass der Film äußerst gefühlsbetont wirkte und die eigentlich juristische Problematik verdeckte. Positiv hervorgehoben wurden auch die reißerischen Spannungseffekte.

Zusätzliche Infos & Hintergrundinfos

Regisseur R. A. Stemmle griff in seiner ARD-Serie "Recht oder Unrecht" (1970-1971) sechs weitere Justizfälle auf. Bereits 1964 griff Stemmle mit "Der Fall Jakubowski" erneut einen Justizirrtum auf.

Stab

 

Besetzung Aufnahmestab
Teil 1
Maria Rohrbach Anita Höfer
Hermann Rohrbach Joachim Boldt
Dr. Horn Harry Riebauer
Kommissar Tandler Paul Glawion
Beamter Hinstorf Jürgen Thormann
Brigitte Roester Eva Christian
Bürovorsteherin Editha Horn
Sekretärin Lotte Alberti
Anna Jenrich Hilde Sessak
Klara Pfandler Gerte Wolf
1. Assistent Erik Radolf
2. Assistent Peter Purand
Dr. Bader Kurt Bücheler
Staatsanwalt Dr. Baum Hermann Kießner
Vorsitzender Huertinger Eduard Wandrey
Kriminalbeamter Klaus Sonnenschein
Bill Georg Wenkhaus
Jimmy Klaus Herr
Teil 2
Maria Rohrbach Anita Höfer
Dr. Horn Harry Riebauer
Staatsanwalt Dr. Baum Hermann Kiessner
Vorsitzender Huertinger Eduard Wandrey
Kommissar Tandler Paul Glawion
Anna Jenrich Hilde Sessak
Klara Pfandler Gerte Wolf
Brigitte Röster Eva Christian
Dr. Bader Kurt Buecheler
Reporter Hiller Harry Tagore
Gerichtsberichterstatter Malte Petzel
1. Reporter Guido Weber
Haftrichter Erwin Klietsch
Frau Falter Agi Brandhoff
Herr Falter Günter Glaser
Bauer Schrottfelder Otto Matthies
Geselle Kusche Claus Eberth
Dr. Herbst Georg P. Pilz
Teil 3
Maria Rohrbach Anita Höfer
Dr. Horn Harry Riebauer
Vorsitzender Dr. Karst Wolfgang Spier
Staatsanwalt Dr. Gruber Anton Herbert
Assessor Wittig Klaus Miedel
Dr. Herbst Georg P. Pilz
Kommissar Tandler Paul Glawion
Prof. Görner Hans Deppe
Brigitte Röster Eva Christian
Dr. Bader Kurt Buecheler
Assessor Horsteberg H.-P. Scholz
Anstaltsleiter Helmut Grube
Wärterin Thea Thiele
Oberregierungsrat H. W. Clasen
Ministerialdirigent Hans Krull
Reporter Harry Tagore
Prof. Fröhlich Jürgen von Alten
Prof. Wegener Gerd Duwner
Dr. Brabandt Rudi Schmidt
Dr. Kricher Gert Wiedenhofen
Schrankenwärter Walo Lüönd
Medizinischer Beamter Heinz Klammer
Drehbuch Robert Adolf Stemmle
Juristische Beratung Dr. Max Güde
Szenenbild Paul Markwitz
Produzent Artur Brauner
Regie Robert Adolf Stemmle
Eine Produktion der CCC Television
im Auftrag des ZDF

Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am: 12.02.2014

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