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Das Pflichtmandat

Erstsendung (ARD/ SWF):
Donnerstag, 24.07.1958, 20.15-21.30 Uhr

Regie:
Marcel Wall

Dauer:
56', s/w

Inhalt

Anwalt Morgenhall, trotz Oxford-Ausbildung heruntergekommen und erfolglos, wird durch ein Missverständnis mit der Pflichtverteidigung des eiskalten Gattenmörders Fowle betraut. Fowle hat seine Gemahlin umgebracht, weil sie ihm "allzu laut und lustig" auf die Nerven ging, zeigt nun aber gar kein Interesse an seiner Verteidigung. Umso mehr klammert sich der Anwalt an diesen Fall, von dessen ruhmvollem Ausgang er sich neuen Auftrieb verspricht. Schließlich lässt sich der Angeklagte aus Gutmütigkeit beschwatzen. In der Gefängniszelle in Old Bailey spielen die beiden 'Gerichtsverhandlung' und Mr. Fowle übernimmt dabei sämtliche Rollen des hohen Gerichts - Zeugen, Richter und Staatsanwalt. Und wer rettet letztendlich wen? Das Ende ist versöhnlich, wenn auch schauerlich, der Prozess endet für den phantasievollen Anwalt in einer Katastrophe ... (Text: © JO, Die Krimihomepage)

Kritik
Gong 32/1958, Seite 22: "Es ist eigenartig: der trockene, englische Humor [...] kann in einer makabren Komödie gewisse Vorbehalte herausfordern. So ging es mir bei Mortimers Fernsehspiel [...], bei dem ein Gattenmörder [...] dadurch vor dem Galgen gerettet wird, weil sich das Gericht infolge der mangelhaften Verteidigung zu einem Gnadenakt gezwungen sieht. Mortimer hat das Spiel mit allerhand netten Einfällen gewürzt, bei denen sich Hermann Schomberg und Ludwig Linkmann in mehreren Rollen gegenseitig anulken konnten. Trotzdem merkte man gerade Schomberg an, dass er sich nicht bis zum letzten ausspielen konnte. Die Tragik im Mantel der Schwerfälligkeit [...] fehlte seiner Rolle. Die Regie blieb wohltuend gedämpft und sparsam. Die Kameraführung, die bei den Inszenierungen des SWF meistens ein besonderes Niveau zeigt, konzentrierte sich ganz auf die Mimik der beiden Darsteller".
Hörzu 32/1958, Seite 34: "Eine wirkliche Freude [...]. Dieses Zweipersonenstück hatte den Witz und die Zweideutigkeit eines kabarettistischen Ulks; dazu kam ein Schuss bitterer Lebensweisheit. Zwei Darsteller von Format [...]. Er war großartig zu sehen, wie der eine im Laufe des Spiels von der armseligen Kreatur, die nur noch den Tod zu erwarten hat, zum großmütigen Gewinner heranwächst, während der andere trotz Studiums und Talars der Dümmere ist und bleibt. Marcel Wall hatte das lebendig inszeniert und die geringen Möglichkeiten des Bildwechsels [...] gut ausgenutzt".
Hören und Sehen 33/1958, Seite 15: ""Das Pflichtmandat" war etwas für Feinschmecker. Es war gerade an der Grenze zwischen tragischen und grotesken Effekten angesiedelt und gab den beiden Schauspielern die Chance, alle Register ihres Talentes zu ziehen. Das waren denn auch so viele, dass man diesem zwielichtigen Duett gern lauschte. Die Regie hatte Marcel Wall, ein Sohn des unvergessenen großen Filmregisseurs Max Ophüls".
Zusätzliche Infos & Hintergrundinfos
Das angelsächische Fernsehspiel wurde erst kürzlich mit großem Erfolg in der BBC ausgestrahlt, wo es bereits wie beim SWF in einer Hörspielversion gesendet wurde. Derzeit unterhält "The Dock Brief" auch allabendlich das Londoner Theaterpublikum. Der ehemalige Jurist Mortimer siedelte sein Fernsehstück in der Nähe der schwarzen britischen Kriminalkomödien im Stile von "Ladykillers" und "Adel verpflichtet" an.
Stab

 

Besetzung Aufnahmestab
der Angeklagte Fowle Ludwig Linkmann
der Anwalt Morgenhall Hermann Schomberg
Kriminalkomödie von John C. Mortimer
Szenenbild Renate Meduna
Musik Rolf-Hans Müller
Regie Martin Wall
eine Produktion des Südwestfunks

Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am: 19.12.2014

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